Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Trauen Sie sich...
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp - wenn er zu einem Abschluss führt - mit 10 Prozent, der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.).
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- Rainer Dix Immobilien kennt das Objekt nicht.
- Das Objekt liegt in NRW.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird nicht bereits beworben.

Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber den Besitzer bereits informiert haben. Auf Wunsch nehmen wir Ihren Tipp aber auch völlig anonym auf. Ihr Name wird dann niemandem gegenüber genannt.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber den Besitzer bereits informiert haben. Auf Wunsch nehmen wir Ihren Tipp aber auch völlig anonym auf. Ihr Name wird dann niemandem gegenüber genannt.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
5,0

Exzellent
Basierend auf 106 Bewertungen
Alle 106 Bewertungen auf Google ansehenEchtheit von Bewertungen
Online-Bewertungen auf Google stellen eine Form der Rückmeldung dar, bei der Kunden ihre Erlebnisse mit einem regionalen Unternehmen mitteilen. Diese Bewertungen variieren von klar verständlichen Sternebewertungen bis hin zu ausführlicheren Kommentaren, die einen tiefen Einblick in die Erfahrungen der Kunden bieten. Darüber hinaus fungieren sie als Indikator für die Zufriedenheit der Kunden und bieten wertvolle Hinweise darauf, wie ein Unternehmen im Umgang mit seiner Kundschaft agiert.
